Corona-Inzidenz im Kreis Mettmann auf anhaltend hohem Niveau Lockernde Allgemeinverfügung des Kreises ist mit Wirkung ab Montag aufgehoben

Kreis · Da die Corona-Inzidenzwerte im Kreis weiter steigen, hat der Kreis – wie sich vor zwei Tagen bereits andeutete – seine lockernde Allgemeinverfügung mit Wirkung ab Montag, 19. April, aufgehoben.

Foto: Mark Mocnik

Veröffentlicht ist die Rücknahme der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Kreises, das über die Kreis-Homepage abrufbar ist: https://www.kreis-mettmann.de/media/custom/2023_7693_1.PDF?1618562457

Damit gilt auch im Kreis Mettmann ab Montag die Notbremsenregelung des Landes in vollem Umfang und bringt damit unter anderem folgende Einschränkungen mit sich:

· Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.

· Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.

· Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.