Zum August ist der spezielle Mindestlohn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe um 25 Cent gestiegen, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt. Alle Betriebe der Branche sind dazu verpflichtet, die neue Untergrenze einzuhalten.
"Eine Küchenhilfe, die Vollzeit arbeitet, hat nun am Monatsende 43 Euro mehr auf dem Lohnzettel", sagt Torsten Gebehart von der NGG Düsseldorf-Wuppertal. Der Gewerkschafter rät den Beschäftigten, ihre nächste Abrechnung zu prüfen: "Ob an der Pommesbude oder im Sterne-Hotel — der neue Mindestlohn gilt für jeden, der im Kreis Mettmann mit Bewirtung und Beherbergung zu tun hat. Auch Mini-Jobber haben darauf Anspruch."
Ausgebildete Kräfte sollten dagegen auf dem höheren Tariflohn bestehen, so Gebehart. Dieser liegt für einen ausgebildeten Koch oder eine gelernte Restaurantfachfrau bei 11,78 Euro pro Stunde. Einem Oberkellner steht sogar ein Stundenverdienst von gut 15 Euro zu.