Antragsstart ist der 19. August 49 x 1.000 Euro für das Engagement gegen Einsamkeit

Kreis · Engagierte Vereine, Initiativen und Organisationen im Kreis Mettmann können ab dem 19. August einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" stellen.

49 x 1.000 Euro für das Engagement gegen Einsamkeit
Foto: Kreis Mettmann

Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen 2024 insgesamt erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der Kreis Mettmann erhält aus dem Programm 49.000 Euro Fördermittel. In diesem Jahr werden Projekte oder Ideen gefördert, die passend zum Schwerpunktthema „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“ initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.

Einsamkeit kann alle Menschen in jedem Alter und in unterschiedlichen Lebenslagen betreffen. Das Ziel des Förderprogramms ist es daher, Gemeinschaft vor Ort zu fördern und Mitmenschen vor sozialer Isolation zu bewahren. Pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative kann maximal eine Maßnahme gefördert werden.

Wichtig ist, dass mit den Projekten erst nach der Mittelbewilligung begonnen wird und dass sie bis zum Jahresende umgesetzt werden.

Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Formular, das eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben enthält. Die erforderlichen Dokumente werden bei www.engagementfoerderung.nrw hinterlegt. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden.

Auf der Website www.land.nrw/einsamkeit sind Best Practice Beispiele gegen Einsamkeit einsehbar, die Ideen und Anregungen für eigene Projekte liefern können.

Die Antragsunterlagen sind zunächst online bis zum 1. November einzureichen, müssen aber zusätzlich mit der notwendigen Unterschrift versehen per Post an die Kreisverwaltung als zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden (Anschrift: Kreis Mettmann, Büro des Landrats, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann).

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können 49 Projekte im Kreis gefördert werden.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist René Rösgen, Tel. 02104/99-1028. Weitere Informationen unter https://www.kreis-mettmann.de/2000x1000.