Gewerkschaft kritisiert Lohn-Prellerei im Kreis Mettmann Düsseldorfer Zoll ermittelte 48 Mal wegen nicht gezahlter Mindestlöhne
Kreis · Wenn der Chef den Lohn prellt: Im Kreis Mettmann bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht.
Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Düsseldorf in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 48 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter gesetzlicher Mindestlöhne ein. Im Gastgewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) fünf Mal fündig.
Für Torsten Gebehart von der NGG Düsseldorf-Wuppertal steht fest: "Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den Mindestlohn halten." Auch im NRW-Gastgewerbe, wo eine tarifliche Untergrenze von 9,25 Euro pro Stunde gilt, gebe es weiterhin zahlungsunwillige Arbeitgeber.
"Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen im Kreis Mettmann, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden", betont der Gewerkschafter. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Gebehart weiter. Hier gelte einmal mehr: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."
Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Gebehart: "Nur wenn für die Beschäftigten die Arbeitszeiten genau erfasst werden, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen."
Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfinanzministerium zurück. Demnach überprüfte das Hauptzollamt Düsseldorf im ersten Halbjahr 49 Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes. Bundesweit waren es rund 3.700.