Liga der Wohlfahrtsverbände im Kreis Mettmann kritisiert "zu viel Leiharbeit" "Desaströse Arbeitsmarktchancen von Hartz-IV-Empfängern"

Kreis · "Neue Arbeitslosenreport NRW stellt klar: Nur ein Bruchteil der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher findet eine sozialversicherungspflichtige und gleichzeitig den Hartz-IV-Bezug beendende Beschäftigung."

Das sagt sagt Rainer Bannert, Sprecher der Liga der Wohlfahrtsverbände im Kreis Mettmann. "Gelingt der Ausweg aus Hartz IV, ist das häufig nicht von Dauer. Wenn Arbeitslose im Hartz-IV-System eine Arbeitsstelle finden, dann in erster Linie in der Leiharbeit. Hartz-IV-Empfänger haben kaum Chancen am Arbeitsmarkt. Das zeigt der aktuelle Arbeitslosenreport NRW, der quartalsweise gemeinsam von den Wohlfahrtsverbänden in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wird. Die landesweit insgesamt schlechten Chancen für Hartz-IV-Empfänger gelten auch für den Kreis Mettmann."

Laut Bannert gelang es 2015 pro Monat durchschnittlich nur 1,6 Prozent von ihnen im Kreis Mettmann, eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu finden. Bei den Hartz-IV-Empfängern im Kreis Mettmann, die den Ausstieg aus dem Leistungsbezug schaffen, sei dies zudem häufig nicht von Dauer. "Von 10.401 Hartz-IV-Empfängern im erwerbsfähigen Alter, die 2015 den Leistungsbezug im Kreis Metmann beendet haben, mussten 26,4 Prozent innerhalb von drei Monaten erneut Unterstützung vom Jobcenter beantragen. Ein häufiger Grund hierfür sind instabile und befristete Jobs, zum Beispiel in der Leiharbeit."

Landesweit gesehen belege die Leiharbeitsbranche mit 28 Prozent Platz eins der Arbeitgeber für vormals arbeitslose Hartz-IV-Empfänger, so Rainer Bannert. Im Kreis Mettmann wären 25 Prozent der Arbeitslosen im Hartz-IV-System, die zwischen Juli 2015 und Juni 2016 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnahmen, in der Leiharbeit unter gekommen. Dabei verweise der Arbeitslosenreport NRW auf Aussagen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, wonach die Leiharbeitsbranche nur eine geringe Brückenfunktion in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis habe. "Demnach hatten nur sieben Prozent der vormals Arbeitslosen, die zunächst eine Stelle in der Leiharbeit hatten, zwei Jahre später eine existenzsichernde Beschäftigung außerhalb der Arbeitnehmerüberlassungsbranche." Landesweit zeige sich, so der Arbeitslosenreport, dass die Arbeitsverhältnisse in der Leiharbeit nur von kurzer Dauer sind. Mehr als die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse endete nach weniger als drei Monaten. Danach gehe es in der Regel zurück in Arbeits- und Perspektivlosigkeit.

"Es genügt nicht, Menschen nur kurzfristig in Arbeit zu bringen, sie müssen dauerhaft in Arbeit bleiben" sagt Rainer Bannert. "Sie brauchen auch nach der Aufnahme einer Beschäftigung aktive Unterstützung und fachliche Beratung." Er verweist damit auf den im August 2016 ins Sozialgesetzbuch aufgenommenen Paragraphen 16g. Diese Regelung ermögliche aktive Leistungen zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit, wie zum Beispiel Beratungsangebote auch noch bis zu sechs Monate nach der Beschäftigungsaufnahme.

Rainer Bannert appelliert an das regionale Jobcenter und die örtlichen Arbeitgeber, die Chance zu nutzen, die diese neue Regelung zur betrieblichen Eingliederung ehemals langzeitarbeitsloser Mitarbeitender seit kurzem bietet: "Vormals Langzeitarbeitslose in den ersten Monaten ihrer neuen Beschäftigung durch mit Langzeitarbeitslosen erfahrenen Fachkräfte zu coachen und dem neuen Arbeitgeber, sowie den neuen Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner und ggf. als Krisenmanager zur Verfügung zu stehen, kann schnelle Abbrüche und das Scheitern in den ersten Monaten verhindern."

(Schaufenster Mettmann)